Tarife
Überblick aller Tarife
Im Auftrag der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion des Kantons Bern bietet die Spitex Region Emmental pflegebedürftigen Menschen, die in den Gemeinden Eggiwil, Langnau, Lauperswil, Röthenbach, Rüderswil, Schangnau, Signau, Trub und Trubschachen wohnhaft sind, ihre Pflegeleistungen an. Erhalten Sie hier einen Überblick über die Tarife und die Abrechnungsprozesse.

Wer bezahlt die Spitex-Leistungen?
Die Kosten für Abklärung, Behandlungs- und Grundpflege werden abzüglich Selbstbehalt durch die Krankenkasse übernommen. Zu beachten sind aber die individuell festgelegten Franchisen. Die Restfinanzierung erfolgt via Kanton Bern, wobei hier bei Personen ab 65jährig eine Patientenbeteiligung fällig wird. Die hauswirtschaftlichen Dienstleistungen sind in der Grundversicherung nicht abgedeckt, können aber in der freiwilligen Zusatzversicherung eingeschlossen werden. Zu den aktuellen Tarifen.
Ergänzungsleistungen
Ungedeckte SPITEX-Kosten können über Ergänzungsleistungen der AHV und IV zurückerstattet werden, sofern ein entsprechender Anspruch besteht. Bei länger andauernder Krankheit und Altersbeschwerden besteht die Möglichkeit, eine Hilflosenentschädigung bei der AHV-Zweigstelle zu beantragen. Pro Senectute oder der Sozialdienst Oberes Emmental geben dazu gerne weitere Informationen.

Tarife
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Im Auftrag der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion des Kantons Bern bietet die Spitex Region Emmental pflegebedürftigen Menschen, die in den Gemeinden Eggiwil, Langnau, Lauperswil, Röthenbach, Rüderswil, Schangnau, Signau, Trub und Trubschachen wohnhaft sind, ihre Pflegeleistungen an. Erhalten Sie hier einen Überblick über die Tarife und die Abrechnungsprozesse.
Wer bezahlt die Spitex-Leistungen?
Die Kosten für Abklärung, Behandlungs- und Grundpflege werden abzüglich Selbstbehalt durch die Krankenkasse übernommen. Zu beachten sind aber die individuell festgelegten Franchisen. Die Restfinanzierung erfolgt via Kanton Bern, wobei hier bei Personen ab 65jährig eine Patientenbeteiligung fällig wird. Die hauswirtschaftlichen Dienstleistungen sind in der Grundversicherung nicht abgedeckt, können aber in der freiwilligen Zusatzversicherung eingeschlossen werden. Zu den aktuellen Tarifen.
Ergänzungsleistungen
Ungedeckte SPITEX-Kosten können über Ergänzungsleistungen der AHV und IV zurückerstattet werden, sofern ein entsprechender Anspruch besteht. Bei länger andauernder Krankheit und Altersbeschwerden besteht die Möglichkeit, eine Hilflosenentschädigung bei der AHV-Zweigstelle zu beantragen. Pro Senectute oder der Sozialdienst Oberes Emmental geben dazu gerne weitere Informationen.